Auch fielen diese Veranlagungen zu tief aus, da der Veranlagungsbehörde nicht bekannt war, dass die Rekurrenten diverse ausländische Einkommens- und Vermögenswerte (u.a. Bankkonten, Lebensversicherung, Liegenschaften sowie die daraus fliessenden Erträge) in den Steuererklärungen pro 2015 bis 2018 nicht deklariert hatten. Da diese ausländischen Einkommens- und Vermögenswerte unberücksichtigt blieben, fielen die Veranlagungen ungenügend aus und es kam – entgegen der Ansicht der Rekurrenten – zu einem durch eine Unterbesteuerung verursachten Steuerausfall des Gemeinwesens.