_ zu berücksichtigen. Der Entscheid ist unangefochten in Rechtskraft erwachsen. F. Am 10. November 2022 hat die Steuerrekurskommission die Sistierung des Nachsteuerverfahrens aufgehoben und die Rekurrenten entsprechend informiert. G. Mit Schreiben vom 15. November 2022 haben die Rekurrenten der Steuerrekurskommission mitgeteilt, dass sie am Rekurs- und Beschwerdeverfahren betreffend die Nachsteuern 2015 bis 2018 festhalten.