Erst wenn die Nachsteuer korrekt berechnet worden sei, könne die Busse erhoben werden. Ferner kritisiert der Rekurrent die Ermittlung der amtlichen Werte der Liegenschaften in Deutschland. Es seien insbesondere überteuerte Werte des Jahres 2021 für die Ermittlung der amtlichen Werte der Jahre 2015 bis 2018 berücksichtigt worden. Die Schulden habe er nicht deklariert, da er nicht habe ahnen können, dass die Schweiz ausländische Schulden akzeptiere. Die Vermietung seiner Wohnungen in Deutschland habe er in der Schweiz nicht deklariert, weil die Mieteinkünfte bereits in Deutschland versteuert worden seien.