C. Gegen die separaten Einspracheverfügungen betreffend Nachsteuer und Steuerhinterziehung vom 12. Oktober 2021 hat der Rekurrent für sich und seine Ehegattin (betreffend Nachsteuer) mit Eingabe vom 27. Oktober 2021 bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) Rekurse und Beschwerden erhoben. Er beantragt sinngemäss, die Einspracheverfügungen der ZVB/N seien aufzuheben und sämtliche im Veranlagungsverfahren deklarierten und nicht deklarierten Schulden und Zinsen (inkl. jener seiner Ehegattin) seien zu berücksichtigen. Weiter seien keine Strafzinsen zu erheben sowie gesetzeskonforme amtliche Werte heranzuziehen.