521-499) und betreffend die Steuerbussen allein an den Rekurrenten richtete (pag. 497-475). Darin wurde den Rekurrenten betreffend die Kantons- und Gemeindesteuern und der direkten Bundessteuer 2015 bis 2018 Nachsteuern samt Verzugszins von insgesamt CHF 5'870.40 bzw. dem Rekurrenten wegen vollendeter eventualvorsätzlicher Steuerhinterziehung Steuerbussen von CHF 2'696.40 für die Kantons- und Gemeindesteuern und von CHF 1'290.75 für die direkte Bundessteuer 2015 bis 2018 auferlegt. Die ZVB/N ging bei den Bussen zudem weiterhin von einem Faktor von 0.75 aus und legte dem Rekurrenten noch immer Gebühren von CHF 300.-- auf.