432-413), in der sie die Rekurrenten zur Nachzahlung von CHF 3'594.95 für die Kantonsund Gemeindesteuern (zuzüglich Verzugszinsen von CHF 368.55) und CHF 1'721.05 für die direkte Bundessteuer (zuzüglich Verzugszinsen von CHF 185.85) verpflichtete und ihnen wegen vollendeter Steuerhinterziehung Steuerbussen von CHF 2'696.40 für die Kantons- und Gemeindesteuern und von CHF 1'290.75 für die direkte Bundessteuer auferlegte. Eine von den Rekurrenten geltend gemachte straflose Selbstanzeige schloss sie aus, da diese spontan erfolgen müsse.