6. Die Beschwerde betreffend die Busse wegen vollendeter Steuerhinterziehung pro 2017 wird teilweise gutgeheissen. Die Akten werden zur Neuberechnung des Bussenbetrags im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung des Kantons Bern zurückgewiesen. 7. Der Rekurs betreffend die Busse wegen vollendeter Steuerhinterziehung pro 2018 wird teilweise gutgeheissen. Die Akten werden zur Neuberechnung des Bussenbetrags im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung des Kantons Bern zurückgewiesen.