"Hatten Sie im Jahr X Eigentum, Nutzniessung oder Wohnrecht an Liegenschaften oder anderen Grundstücken im In- oder Ausland und gehören diese zum Privatvermögen?". Hinter dem Kästchen "ja" sei ein Hinweis zum Ausfüllen des Formulars 7 aufgeführt. Diese Frage habe der Rekurrent in den fraglichen Steuererklärungen jeweils mit "nein" beantwortet (pag. 10, 24, 45, 67). Er habe in den Steuererklärungen 2015 bis 2018 auch kein Wertschriftenvermögen deklariert, obwohl in den jeweiligen Wegleitungen festgehalten sei, dass im Formular 3 das in- und das ausländische Wertschriftenvermögen und die Erträge daraus einzutragen seien (pag. 7, 21, 42, 64).