6.1 Hierzu führt die ZVB/N aus (vgl. Vernehmlassung der ZVB/N vom 3.1.2022, S. 8), dass die Wegleitung die Besteuerungspraxis des Kantons Bern erläutert und helfen soll, die Steuererklärung korrekt auszufüllen. In den jeweiligen Wegleitungen (2015-2018) werde festgehalten, dass Grundstücke im In- und Ausland im Formular 7 aufzuführen seien. Im Formular 1 der Steuererklärungen sei zudem die folgende Frage mit "ja" oder "nein" zu beantworten: "Hatten Sie im Jahr X Eigentum, Nutzniessung oder Wohnrecht an Liegenschaften oder anderen Grundstücken im In- oder Ausland und gehören diese zum Privatvermögen?".