__ GmbH Nr. ________ wurden von der ZVB/N dagegen zu Recht nicht berücksichtigt, da diese Zinsen nicht in unmittelbarem Zusammenhang zu den unversteuert gebliebenen Faktoren stehen. Die ZVB/N hat zudem bei der Berechnung der Liegenschaftskosten (pag. 499) die Rechnungen des Steuerberaters J.________ (Kosten für das Briefempfangen/Weiterleiten), die Post/Telefon-Gebühren, die Reisekosten zwecks Neuvermietung der Wohnung in G.________ sowie die Kosten für die Grundbucheintragung (2015) richtigerweise aufgrund fehlenden unmittelbaren Zusammenhangs zu den unversteuert gebliebenen Faktoren nicht berücksichtigt.