- 11 - H.________ (pag. 63), wurden bereits in der Veranlagung 2018 berücksichtigt (pag. 69, 68). Die in den Steuererklärungen 2015 bis 2018 im jeweiligen Formular 4 nicht deklarierten Schulden und Schuldzinsen in Zusammenhang mit den unversteuert gebliebenen Faktoren wurden sodann entgegen der Ansicht des Rekurrenten – mit einer Ausnahme – von der ZVB/N korrekt berücksichtigt (u.a. zwei Darlehen bei der Bank C.________ Konto-Nrn. ________ [pag. 315 und 314] und ________ [pag. 312 und 312]; vgl. Berechnungsgrundlagen der ZVB/N; pag. 412 und 411).