Das Gleiche gelte für Schulden und Zinsen der Ehegattin, da das vorliegende Steuerhinterziehungsverfahren sich nur gegen den Rekurrenten richte. Bezüglich der Ermittlung der amtlichen Werte der Liegenschaften in Deutschland führt die ZVB/N aus, dass sie für die Berechnung der amtlichen Werte der Steuerperioden 2015 bis 2018 die aktuellen Verkehrswerte gemäss den eingereichten zwei Wohnmarktanalysen übernommen habe. Dies u.a., weil der amtliche Wert nach der Umrechnung des ursprünglichen Kaufpreises der Liegenschaft in E.________ viel höher als der gemäss Wohnmarktanalyse festgestellte Verkehrswert wäre.