Darin legte sie dem Rekurrenten wegen vollendeter eventualvorsätzlicher Steuerhinterziehung Steuerbussen von CHF 2'696.40 für die Kantons- und Gemeindesteuern und von CHF 1'290.75 für die direkte Bundessteuer 2015 bis 2018 auf. Bei den Bussen ging die ZVB/N weiterhin von einem Faktor von 0.75 aus. Weiter wurden dem Rekurrenten Gebühren von CHF 300.-- auferlegt.