-2- beigelegt (pag. 412 und 411). Die gegen diese Nachsteuer- und Bussenverfügung erhobene Einsprache vom 16. August 2021 (pag. 473-452) wies die ZVB/N am 12. Oktober 2021 ab. Hierbei trennte sie das Nachsteuer- vom Steuerhinterziehungsverfahren ab und erliess betreffend die Steuerbussen eine separate Einspracheverfügung, die sich allein an den Rekurrenten richtete (pag. 497-475). Darin legte sie dem Rekurrenten wegen vollendeter eventualvorsätzlicher Steuerhinterziehung Steuerbussen von CHF 2'696.40 für die Kantons- und Gemeindesteuern und von CHF 1'290.75 für die direkte Bundessteuer 2015 bis 2018 auf.