432-413), in der sie den Rekurrenten und seine Ehegattin zur Nachzahlung von CHF 3'594.95 für die Kantons- und Gemeindesteuern (zuzüglich Verzugszinsen von CHF 368.55) und CHF 1'721.05 für die direkte Bundessteuer (zuzüglich Verzugszinsen von CHF 185.85) verpflichtete und ihnen wegen vollendeter Steuerhinterziehung Steuerbussen von CHF 2'696.40 für die Kantons- und Gemeindesteuern und von CHF 1'290.75 für die direkte Bundessteuer auferlegte. Eine vom Rekurrenten und seiner Ehegattin geltend gemachte straflose Selbstanzeige sei ausgeschlossen, da diese spontan erfolgen müsse.