A. Mit interner Meldung vom 20. Januar 2021 informierte die für die Veranlagung zuständige Region ________ (fortan Veranlagungsbehörde) innerhalb der Steuerverwaltung des Kantons Bern die für Nachsteuern und Steuerhinterziehung zuständige Abteilung Zentrale Veranlagungsbereiche, Bereich Nachsteuer (fortan ZVB/N) über den Nachsteuerfall betreffend A.________ (Rekurrent; vgl. Dossier der Steuerverwaltung; pag. 220). Auslöser dieser Meldung war der automatische Informationsaustausch (AIA). Auf zwei Aufforderungen der Veranlagungsbehörde hin reichte der Rekurrent Belege und Ergänzungen ein (u.a. Kontoauszüge der Bank C.________ und der Bank in E._____