4.4 Betreffend das Steuerjahr 2018 ist schliesslich festzuhalten, dass eigene Aktien im Anlagevermögen ausgewiesen wurden, ohne dass diesbezüglich ein Nachweis vorliegt. Die Gegenbuchung kann aufgrund der Akten nicht nachvollzogen werden. Es ist anzunehmen, dass es sich hierbei um ein fiktives Aktivum handelt.