83, 437, 530, 644). Ob dies – wie die Steuerverwaltung mutmasst – tatsächlich darin begründet liegt, dass die Revision erst nach Einreichen der Steuererklärung durchgeführt worden ist (und das neue Jahr mit den Zahlen nach Revision eröffnet wurde), mag betreffend die Steuerperioden 2015 und 2016 angesichts des unter E. 4.1 hiervor Ausgeführten zwar möglich erscheinen. In der Steuerperiode 2017 ist die Revision im Zeitpunkt des Einreichens der Steuererklärung allerdings bereits durchgeführt worden.