4.2 Ferner ist festzustellen, dass in sämtlichen vorliegend interessierenden Steuerjahren die Eröffnungssaldi gewisser Bilanzposten nicht mit den Schlusssaldi der jeweiligen Vorjahre übereinstimmen (vgl. für das Steuerjahr 2015: pag. 4 und 52; Steuerjahr 2016: pag. 52 und 423 f.; Steuerjahr 2017: pag. 423 f. und 527 f.; Steuerjahr 2018: pag. 644 bzw. 649). Dass die Eröffnungsbilanz nicht mit der Schlussbilanz übereinstimmt, hat auch die Steuerverwaltung in den Protokollen zur vorgenommenen Bücherprüfung so festgehalten (pag. 83, 437, 530, 644).