Die Buchhaltung ist materiell ordnungsgemäss, wenn sie vollständig und wahr ist, d.h. alle Geschäftsvorfälle, Vermögenswerte und Verbindlichkeiten mit ihren handelsrechtskonformen Werten wiedergibt. Daraus folgt, dass die Anerkennung der Buchhaltung als taugliches Veranlagungsmittel eine gesetzmässige Führung der Buchhaltung erfordert. Die rechtstaugliche Buchhaltung hat sowohl die handelsrechtlichen wie auch steuerrechtlichen Vorschriften zu beachten. Das Handelsrecht verlangt von einer gesetzmässigen Buchhaltung u.a., dass die notwendigen Bücher ordnungsgemäss geführt werden (Art.