Die Rekurrentin hätte zudem nie Auslagen für Bürounterhalt im Umfang von CHF 700.-- belegen können. Heizkosten (Holz-Pellet-Lieferungen) seien bereits im nicht korrigierten Konto 4655 Heizmaterial und Unterhalt enthalten. Betreffend die Naturalleistungen zugunsten der Tochter des Gesellschafters wird ausgeführt, die Rekurrentin habe keine Unterlagen wie Arbeitsvertrag, Stundenrapporte o.ä. vorlegen können, weshalb die Kosten nicht als geschäftsmässig begründet zu betrachten seien.