Dies sei aber nicht nachvollziehbar, zumal es sich offensichtlich um Wocheneinkäufe handle und angesichts der Menge nicht von einem Einkauf für einen Tag ausgegangen werden könne. Im Sinne einer Pauschallösung habe die Steuerverwaltung für die Jahre 2015 bis 2018 die zugelassenen Aufwendungen für Verpflegung ausnahmsweise und ohne Präjudiz für die Zukunft jeweils auf CHF 3'600.-- erhöht. Diese Pauschale sei in Analogie zu den unselbständig erwerbstätigen Personen hergeleitet worden (220 Tage plus 20 Wochenendeinsätze à CHF 15.-- ergebe CHF 3'600.--). Die Rekurrentin hätte zudem nie Auslagen für Bürounterhalt im Umfang von CHF 700.-- belegen können.