Ausserdem seien nicht bei sämtlichen Konsumationsunkosten der Geschäftszweck der Einladung und die Namen der anwesenden Personen notiert gewesen. Von der Steuerverwaltung als Ferien qualifizierte Ausflüge seien als Verwaltungsratsausflüge bezeichnet worden, obwohl die Rechnungen teilweise an die Ehefrau des Gesellschafters adressiert gewesen seien und auch Kosten für Kinder enthalten hätten. Die Rekurrentin bringe sodann vor, die diversen Einkäufe stünden in Zusammenhang mit Samstagsarbeit. Dies sei aber nicht nachvollziehbar, zumal es sich offensichtlich um Wocheneinkäufe handle und angesichts der Menge nicht von einem Einkauf für einen Tag ausgegangen werden könne.