J. Am 14. Februar 2022 hat sich die Steuerverwaltung vernehmen lassen. Sie beantragt die Abweisung der Rekurse und Beschwerden. Bei der Buchprüfung sei aufgefallen, dass der Gesellschafter diverse Kosten dem Geschäft belastet habe, bei denen sein Privatinteresse offensichtlich überwiege. So seien bspw. gewöhnliche Wocheneinkäufe, Übernachtungen im Zusammenhang mit dem Hochzeitstag des Gesellschafters und dessen Ehefrau, Verpflegungskosten und Sportausrüstung für Ferien sowie diverse Auslagen ohne Belege erfolgswirksam verbucht worden. Ausserdem seien nicht bei sämtlichen Konsumationsunkosten der Geschäftszweck der Einladung und die Namen der anwesenden Personen notiert gewesen.