H. Gegen die Einspracheentscheide hat die Rekurrentin mit Eingabe vom 1. Oktober 2021 (Poststempel 4.10.2021) Rekurs und Beschwerde an die Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben. Sie beantragt, dass die allgemeinen Kosten für das Büro G.________ für den Bereich Vignetten, WC-Papier, Putz- und Papierrollen, Getränke Kunden, Heizungsmaterial und Anfeuerung im Betrag von CHF 700.-- zugelassen werden. Ebenso beantragt sie die Anerkennung von Naturalleistungen an F.________ im Betrag von CHF 500.--.