G. In der Folge eröffnete die Steuerverwaltung am 20. August 2021 die definitiven Einspracheentscheide betreffend die Steuerperioden 2015 bis 2018 (pag. 412-417, 506-511, 621-626, 733-737). Namentlich hielt sie jeweils fest, dass die Gegenbemerkungen der Rekurrentin vom 27. Juni 2021 zu keinen neuen Erkenntnissen führen würden und verwies auf ihre Ausführungen in den Einspracheprotokollen vom 25. Mai 2021 bzw. den Vorabdrucken der Einspracheentscheide pro 2015 bis 2018 vom 27. Mai 2021.