-2- gefordert, diverse Belege zu den nach Auffassung der Steuerverwaltung noch offenen Punkten einzureichen (pag. 293). Mit diversen E-Mails scheint der Gesellschafter dieser Aufforderung (teilweise) nachgekommen zu sein (pag. 294-343). D. Am 18. März 2021 wurden der Rekurrentin die definitiven Veranlagungsverfügungen sowie die Bemerkungen zur definitiven Schlussabrechnung betreffend die Steuerperioden 2015 bis 2018 zugestellt (Steuerjahr 2015: pag. 353-359, Steuerjahr 2016: pag. 464-470, Steuerjahr 2017: pag. 557-564, Steuerjahr 2018: 672-678; vgl. auch die Beilagen zu den Schreiben der Steuerverwaltung vom 13.9.2022 und 15.9.2022).