C. Nachdem die Steuerverwaltung die Rekurrentin in der Folge zur Einreichung diverser Unterlagen aufgefordert hat, liess sie dem Gesellschafter mit E-Mail vom 25. November 2020 einen Vorschlag zur Festsetzung der Steuerfaktoren betreffend die Steuerjahre 2015 bis 2018 zukommen (pag. 164 f.). Betreffend die Steuerperioden 2015 bis 2018 nahm die Steuerverwaltung in Bezug auf die Steuererklärungen der Rekurrentin diverse Aufrechnungen vor (pag. 139-165). Die Rekurrentin erhielt Gelegenheit, innert 30 Tagen Gegenbemerkungen einzureichen, wovon sie mit E-Mails vom 26., 27., 28. und 29. November 2020 Gebrauch machte (pag.