B. Mit E-Mail vom 8. Januar 2020 wurde dem Gesellschafter seitens der Steuerverwaltung die geplante Durchführung einer Prüfung der Buchhaltung der Rekurrentin sowie der C.________ Firma betreffend die Steuerjahre 2015 bis 2018 angekündigt. Infolge diverser Verschiebungen wurde die Buchprüfung schliesslich offensichtlich am 9. und 10. November 2020 durchgeführt (vgl. E-Mail vom 6.10.2020, pag. 81; vgl. aber auch Protokolle für Buchprüfungen JP Steuerjahre 2015 bis 2018 [pag. 95, 446, 539 und 653] auf welchen der 17.8.2020 [ursprünglich vereinbartes Datum, vgl. pag. 73] vermerkt ist).