A. Die A.________ Software AG (nachfolgend Rekurrentin) mit statutarischem Sitz in H.________ (Kanton Solothurn) bezweckt gemäss Handelsregistereintrag die Entwicklung und Herstellung von sowie den Handel mit Software. Da die Geschäftsführung und Verwaltung bzw. die leitende Tätigkeit nach Auffassung der Steuerverwaltung des Kantons Bern, Region ________ (nachfolgend Steuerverwaltung), in G.________ ausgeübt wird (vgl. Akten Steuerverwaltung, pag. 39), werden Kapital und Gewinn vollständig im Kanton Bern besteuert, was durch die Rekurrentin nicht bestritten wurde bzw. wird. Einziger Gesellschafter der Rekurrentin ist B.________ (nachfolgend Gesellschafter).