7. Der Einspracheentscheid vom 2. September 2021 betreffend die Kantons- und Gemeindesteuern pro 2018 wird aufgehoben. Die Akten werden zur erneuten Durchführung des Einspracheverfahrens im Sinne der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgesandt. 8. Der Einspracheentscheid vom 2. September 2021 betreffend die direkte Bundessteuer pro 2018 wird aufgehoben. Die Akten werden zur erneuten Durchführung des Einspracheverfahrens im Sinne der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgesandt. 9. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 10. Es werden keine Parteikosten gesprochen.