__ Firma) allenfalls die Voraussetzungen der versuchten Steuerhinterziehung erfüllt. In Bezug auf die private Veranlagung der Rekurrenten wird die Steuerverwaltung die Berücksichtigung der Grundstücke in N.________/SO Gbbl. Nr. 4.________ und 1.________ betreffend die Steuerjahre 2016 und 2018 erneut zu prüfen haben. Im Übrigen erweisen sich die Vorbringen der Rekurrenten im vorliegenden Verfahren als unbegründet. 7. Bei diesem Ausgang des Verfahrens haben die Rekurrenten keine Verfahrenskosten zu tragen (Art. 144 Abs. 1 DBG sowie Art. 200 Abs. 1 StG).