5.2.4 Auch in Bezug auf das Steuerjahr 2018 hat die Steuerverwaltung den Anteil des Rekurrenten am Nachlass im Einspracheentscheid berücksichtigt. Dieses Vorgehen leuchtet nach Auffassung der Steuerrekurskommission nicht ein. So führt die Steuerverwaltung zwar zu Recht aus, dass der Mutter des Rekurrenten ein vollumfängliches Nutzniessungsrecht am Grundstück Gbbl. Nr. 4.________ eingeräumt worden ist (vgl. pag. 929). Ebenso hält sie richtigerweise fest, dass dies zur ausschliesslichen Besteuerung bei der Nutzniessungsnehmerin führt (Art.