986, 988, 989, 1234, 1236 und 1237). Entgegen ihren Ausführungen scheint die Steuerverwaltung den Anteil des Rekurrenten an der Erbengemeinschaft pro 2016 nicht nur unvollständig, sondern offensichtlich gar nicht berücksichtigt zu haben. Dies wird die Steuerverwaltung im Rahmen der erneuten Überprüfung nachzuholen haben.