- 11 - meinde M.________, setzen sie sich nicht auseinander. Sodann verkennen sie, dass die Faktorenaddition bei Ehegatten sehr wohl gesetzlich vorgesehen ist (vgl. Art. 10 Abs. 1 StG). Den Rekurrenten gelingt es damit nicht, rechtsgenüglich darzulegen, inwieweit sich das Vorgehen der Steuerverwaltung als rechtswidrig erweist.