Die Umsätze, die die C.________ Firma mit ihrer Hotline erzielt haben will, seien gemäss Steuerverwaltung aufgrund der Abrechnungen der Swisscom nachvollziehbar (pag. 1152). Diese Unterlagen finden sich nicht in den Akten. Es ist aber aufgrund der Formulierung in den Buchprüfungsprotokollen davon auszugehen, dass diese der Steuerverwaltung eingereicht worden sind. 3.2.2 Warenverkauf Bezüglich Warenverkauf liegen hingegen keine Rechnungen vor. Die Steuerverwaltung habe den angegebenen erzielten Ertrag anhand der Zahlungseingänge auf dem Postkonto nachvollzogen (vgl. pag. 424).