3. Der Büchersachverständige der Steuerrekurskommission hat die Buchhaltungen pro 2015 bis 2018 der C.________ Firma einer Prüfung unterzogen (vgl. Bericht des Büchersachverständigen vom 4.11.2022), wobei er sich insbesondere auch auf das in den Buchprüfungsprotokollen der Steuerverwaltung pro 2015 bis 2018 Ausgeführte abgestützt hat. Die Ergebnisse dieser Prüfung hat der Büchersachverständige im Expertenbericht vom 4. November 2022 (nachfolgend: Expertenbericht) festgehalten. Nachfolgend ist auf die dabei gewonnenen Erkenntnisse näher einzugehen. 3.1 Allgemeines zur Buchhaltung der C.________ Firma