E. Zu den Steuerjahren 2015, 2016 und 2018 haben die Rekurrenten mit Schreiben vom 29. März 2022 Stellung genommen. Zur Ausscheidung der Kirchensteuer bringen die Rekurrenten vor, dass der Umsatz der C.________ Firma zu 50 % in F.________ und zu 50 % in der Gemeinde M.________ erzielt werde; das Einkommen der Rekurrentin dagegen zu 100 % in F.________, was die Steuerverwaltung in ihrer Berechnung nicht berücksichtigte. Die Faktorenaddition werde im Gesetz nicht erwähnt und könne den Rekurrenten daher nicht entgegengehalten werden. Zudem sollten die Aktiven in die Schulden eingerechnet werden. Betreffend die Begründungstexte ziehen die Rekurrenten Rekurse und Beschwerden zurück.