_ (CHF 3'190.--) vergessen gegangen. Da das Vermögen aber auch nach Berücksichtigung dieses Grundstücks weniger als CHF 97'000.-- betrage, würde dies zu keinen anderen Steuerfolgen führen, zumal die Vermögenssteuer nicht erhoben werde. Im Steuerjahr 2018 seien die Grundstücke N.________ Gbbl. Nr. 4.________ und 1.________ sodann im Rahmen der Erbteilung in das Alleineigentum des Rekurrenten übergegangen. Da aber auf dem Grundstück N.________/SO Gbbl. Nr. 4.________ ein Nutzniessungsrecht zu Gunsten der Mutter des Rekurrenten errichtet worden sei, sei dieses ab 2018 zu 100 % bei dieser zu besteuern. Deshalb