der Steuerverwaltung mitgeteilt, dass der Rekurrent am Nachlass von E.________ sel. (Grundstücke N.________/SO Gbbl. Nr. 4.________ und 1.________) im Umfang einer Quote von ¼ partizipiere. Entsprechend habe die Steuerverwaltung den Rekurrenten mit Schreiben vom 27. Mai 2021 mitgeteilt, dass für die Steuerjahre 2016 und 2017 ein Vermö- gens- und Einkommensanteil im Umfang der Erbquote aufgerechnet werde. Bei der Aufrechnung sei allerdings der Katasterwert des Grundstücks N.________/SO Gbbl. Nr. 1.________ (CHF 3'190.--) vergessen gegangen.