A. A.________ (nachfolgend: Rekurrent) ist als Softwareentwickler tätig. Zu diesem Zweck betreibt er einerseits ein Einzelunternehmen (nachfolgend: C.________ Firma), welches im Handel mit Software und EDV-Artikeln tätig ist; andererseits ist er einziger Gesellschafter der D.________ Software AG. Die D.________ Software AG bezweckt die Entwicklung und Herstellung von sowie den Handel mit Software. Die Ehefrau des Rekurrenten, B.________ (nachfolgend: Rekurrentin; zusammen: Rekurrenten), arbeitet als H.________.