Zudem konnte aufgrund der Aktenlage von einem verbesserten Gebrauchsnutzen des Grundstücks ausgegangen werden. Weil im vorliegenden Fall die Granitquader die gleiche Funktion haben wie die ersetzten Eisenbahnschwellen und weil es sich bei jenen ebenfalls um dauerhaftes Material handelt, erachtet es die Steuerrekurskommission als sachgerecht, bloss die Differenz zwischen den tatsächlichen Baukosten und den Kosten für eine Ersatzlösung mit Eichenbalken als wertvermehrend auszuscheiden, basierend auf der eingereichten Vergleichsofferte (siehe E. 3.2 hiervor). Dementsprechend entfallen vom Gesamtbetrag der Rechnung des Gartenbauunternehmens C.