Im Gegensatz zu den hier zu beurteilenden Begrenzungen ist eine Treppe einer regelmässigen Belastung durch Begehen ausgesetzt, weshalb sich eine Holztreppe deutlich schneller abnutzen dürfte als eine Betonkonstruktion. Bei der Pflästerung der Vorfahrt dürfte der im Merkblatt angenommen Mehrwertanteil hingegen in den deutlich höheren Material- und Erstellungskosten sowie dem edleren Erscheinungsbild begründet sein. Der Steuerverwaltung gelingt es mithin nicht, ihre Schätzung zu plausibilisieren.