-5- ber dem vorherigen Zustand qualitativ verbessert worden ist, liegt eine Wertvermehrung vor (Richner/Frei/Kaufmann/Meuter, a.a.O., N. 46-48 zu Art. 32 DBG). Übereinstimmend mit der Steuerverwaltung geht die Steuerrekurskommission davon aus, dass die neu verwendeten Granitquader eine längere Gebrauchsdauer aufweisen als die vorherigen Eisenbahnschwellen. Dies zeigt sich daran, dass die ersetzten Schwellen gemäss Rechnung des Gartenbauunternehmens "morsch" gewesen sind (pag. 130), während Granit quasi unbeschränkt haltbar ist.