Die Steuerverwaltung geht davon aus, dass die Ersatzkonstruktion zu einer Qualitätsverbesserung geführt hat und anerkennt nur ein Drittel der geltend gemachten Kosten als Liegenschaftsunterhalt. Demgegenüber argumentieren die Rekurrenten, dass die Granitquader die gleiche Funktion hätten wie die Eisenbahnschwellen und höchstens von einem geringen Mehrwert ausgegangen werden dürfe.