3. Vor der Steuerrekurskommission ist einzig die steuerliche Beurteilung von Sanierungsarbeiten im Garten der Rekurrenten umstritten. Dabei wurden die Eisenbahnschwellen, die als Begrenzung zwischen Rasenplatz und Böschung sowie zwischen Böschung und Strasse dienten, durch Granitquader ersetzt (vgl. Fotos, pag. 135). Die Steuerverwaltung geht davon aus, dass die Ersatzkonstruktion zu einer Qualitätsverbesserung geführt hat und anerkennt nur ein Drittel der geltend gemachten Kosten als Liegenschaftsunterhalt.