154), weil für Ehepaare die Besteuerung erst ab einem steuerbaren Einkommen von CHF 28'300.-- einsetzt (Art. 36 Abs. 2 DBG). Dementsprechend sind die Rekurrenten durch den Einspracheentscheid betreffend die direkte Bundessteuer pro 2019 nicht beschwert, weshalb auf die entsprechende Beschwerde nicht einzutreten ist. 1.3 Da der Streitwert unter CHF 10'000.-- liegt, fällt der vorliegende Entscheid in die einzelrichterliche Zuständigkeit (Art. 70 Abs. 4 Bst. c des Gesetzes vom 11. Juni 2009 über die Organisation der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft [GSOG; BSG 161.1]).