-2- Begründung führen sie aus, dass sowohl die bis anhin verwendeten Eisenbahnschwellen aus Eiche als auch die als Ersatz verwendeten Granitquader aus dauerhaftem Material beständen. Auch sei, entgegen der Annahme der Steuerverwaltung, kein neues Fundament erstellt, sondern lediglich das bisherige Fundament ersetzt worden. Dabei handle es sich jedoch nur um eine Lage von wenigen Zentimetern Beton, auf welche die Eisenbahnschwellen bzw. die Granitquader gelegt worden seien. Ein Ersatz mit Eichenbalken hätte nur unwesentlich weniger gekostet und wäre von der Steuerverwaltung wohl vorbehaltlos akzeptiert worden.