C. Gegen die Einspracheentscheide haben die Rekurrenten mit Eingabe vom 28. September 2021 bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) Rekurs betreffend die kantonalen Steuern und Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer erhoben. Sie beantragen sinngemäss, einen deutlich höheren Anteil der Rechnung des Gartenbauunternehmens C.________ als abziehbare Liegenschaftsunterhaltskosten auszuscheiden. Zur