157- 149) teilweise gut und reduzierte das steuerbare Einkommen auf CHF 16'801.-- bei den kantonalen Steuern und auf CHF 21'275.-- bei der direkten Bundessteuer. Dabei hielt die Steuerverwaltung jedoch an ihrem Standpunkt fest, wonach der Ersatz der Eisenbahnschwellen durch Granitquader nur zu einem Drittel Liegenschaftsunterhalt darstelle. Dennoch erhöhte sie den strittigen Abzug gegenüber den Veranlagungsverfügungen von CHF 6'712.-- geringfügig auf CHF 7'312.--.